Neue Informationspflichten in AGB und Impressum

Inhalt der Informationspflichten

Zum 1. 2. 2017 tritt ein weiterer Teil des Verbraucher-Streitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft. Danach ist ein Online-Händler gemäß § 36 VSBG verpflichtet, darüber zu informieren,

  • inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
  • auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.

Soweit der Händler an einem Streitschlichtungsverfahren teilnehmen würde, muss der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle auch deren Bezeichnung, Anschrift und Internetadresse enthalten.

Facebook vor Gericht: „Wir verstehen kein Deutsch“

  • Klage gegen Facebook auf Zugang zu gesperrtem Nutzerkonto eingereicht
  • Facebooks Reaktion: „Wir verstehen diese Sprache nicht“
  • Für Übersetzung hätte der Facebook-Nutzer 500 Euro zahlen müssen
  • Amtsgericht Berlin-Mitte: Facebook darf Klage in deutscher Sprache nicht zurückweisen

Berlin, 23. 1. 2017

Facebook versteht kein deutsch – behauptet das Unternehmen über sich selbst.

Auf die Zustellung unserer Klage auf Aufhebung einer Account-Sperre teilte Facebook dem Amtsgericht Berlin-Mitte am 8. 12. 2016 per Fax mit:

Unsere Kanzlei hat Klage gegen Facebook Ireland Ltd. eingereicht auf Freigabe eines Nutzerkontos. Facebook hatte zuvor den Account unseres Mandanten fristlos gesperrt, ohne Gründe zu nennen. Unser Mandant wurde dadurch von einem Moment auf den anderen von jeglichen Kontakten, Postings und persönlichen Daten abgeschnitten. Auch die anwaltliche Aufforderung, das Facebook-Konto wieder freizugeben, hatte Facebook ignoriert, so dass die Sache nunmehr vor Gericht entschieden wird.

Sofern auch Sie von einer Accountsperre betroffen sind, beraten wir Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Update vom 25. 1. 2017: Facebook behauptet in einer ersten Reaktion auf die Klage, kein deutsch zu verstehen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte sieht das allerdings anders.

Das Steinbeis Center of Management and Technology (SCMT) und das Zentrum für Führung (ZFF) werden 2017 das „Entrepreneurship Bootcamp“ als neues Weiterbildungsprogramm anbieten. Die Steinbeis-Hochschule wird das Entrepreneurship Bootcamp in ihr „Professional Education Program“ am Standort Berlin eingliedern. Teilnehmer können dabei 15 ECTS-Punkte für den Master of Business Engineering erwerben.

Rechtsanwalt Franz Wegener wird in diesem Rahmen Referent für das Modul Legal/Tax. Themen des Moduls sind die Grundlagen im Gesellschaftsrecht, der Schutz geistigen Eigentums (Urheberrecht, Marken und Designs, Patente und Gebrauchsmuster), Arbeitsrecht, sowie Grundzüge des Steuer- und Wettbewerbsrechts.

Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter the-werk.com.