Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer rechtswidrig handelt, wenn er auf einer Internetplattform gebrauchte Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 u.a. ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. Das Angebot enthielt einen Gewährleistungsausschluss. Die Klägerin – eine Wettbewerberin des Beklagten – erwarb das Telefon durch einen Testkauf.
Die Klägerin verklagte daraufhin den Beklagten auf Unterlassung,