Rechtsanwaltskammer Hamburg gegen Smartlaw

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer in Hamburg hatte beim Landgericht (LG) Köln beantragt, dem Portal „Smartlaw“ seine Tätigkeit zu untersagen. „Smartlaw“ bietet online die Erstellung verschiedener rechtlicher Dokumente an, darunter Verträge, AGB und sonstige Rechtstexte für Onlineshops.

Die Anwaltskammer begründete ihre Unterlassungsklage damit, dass „Smartlaw“ Rechtsdienstleistungen erbringe, dafür aber keine Zulassung habe. Die Erstellung rechtssicherer Dokumente sei eine anwaltliche Tätigkeit, für die der Anbieter eine Anwaltszulassung benötige, die „Smartlaw“ aber nicht habe.

LG Köln: Rechtstexte-Erstellung nur durch Anwalt erlaubt

Mit Urteil vom 8. 10. 2019 hat das LG Köln entschieden (Az. 33 O 35/19), dass ein Rechtstexte-Generator eine Rechtsdienstleistung darstellt, die von Unternehmen ohne Anwaltszulassung nicht angeboten werden darf.

„Smartlaw“ ist daher verboten worden, seine Leistungen in der bisherigen Form fortzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Smartlaw“ kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Schutz vor unseriösen Online-Anbietern nötig

Das Landgericht...

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Viele Cookie-Banner erfüllen aktuelle Anforderungen nicht

EuGH erhöht Anforderungen an Cookies auf WebseitenPaukenschlag des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Mit Urteil vom 1. 10. 2019 (Az. C‑673/17) hat das Gericht eine weit verbreitete Praxis zu Cookie-Hinweisen auf Webseiten für unzulässig erklärt. Ein Großteil der Webseiten auch von deutschen Anbietern dürfte aufgrund dieser Entscheidung datenschutzrechtlich zu beanstanden sein. Diese Webseiten müssen nun kurzfristig umgestaltet werden.

Welche Cookie-Hinweise der EuGH beurteilt hat

Dem EuGH war vom Bundesgerichtshof (BGH) u.a. die Frage vorgelegt worden, ob es ausreicht, wenn eine Webseite zwar auf die...

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Bundes­verwaltungs­gericht: Betrieb einer Facebook-Seite kann wegen Datenschutzmängeln untersagt werden

Datenschutzbehörde: Facebook nicht transparent genug

Datenschutzmängel: Datenschutzbehörde untersagt Betrieb einer Unternehmensseite auf Facebook Die Datenschutzbehörde von Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hatte bereits im Jahre 2011 ein Unternehmen angewiesen, seine Unternehmensseite auf Facebook (eine „Facebook-Fanpage“) zu löschen.

Die Behörde begründete ihre Anordnung damit, dass Facebook von den Besuchern der Fanpage personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, ohne dabei ausreichend über die Datenverarbeitung zu informieren. Es fehle an der notwendigen Transparenz, welche Daten Facebook zu welchem Zweck verarbeitet, ggf. an Dritte weiterleitet und wie lange die Daten gespeichert bleiben. Das werbende Unternehmen als Betreiber der Fanpage sei hierfür mitverantwortlich.

Gerichtlicher Streit durch alle Instanzen

Das Unternehmen wehrte sich gegen die behördliche Anordnung mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 8 A 14/12). Anschließend wurde das Verfahren