Ab 25. Mai 2018 gelten in der gesamten Europäischen Union weitgehend einheitliche Datenschutzregeln. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in den meisten Bereichen ablöst.

Welchen Zweck verfolgt die DSGVO?

Die DSGVO will im wesentlichen zwei Ziele erreichen:

  • Ein EU-weit einheitliches Datenschutz-Niveau und
  • mehr Transparenz beim Umgang mit personenbezogenen Daten.

Bisher gab es in der Europäischen Union in jedem der 28 Mitgliedstaaten unterschiedliche Datenschutzregelungen. Das was für alle Beteiligten rechtlich sehr unübersichtlich. Die DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar mit demselben Inhalt. Das nunmehr einheitliche Recht ist für alle, die mit ihrem Online-Shop auch Kunden im Ausland ansprechen wollen, daher besser überschaubar. Zugleich entfallen die meisten bisherigen Regeln des deutschen...

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Auf unserer Seite onwalt.de – dem Online-Anwalt – finden Sie ab sofort ein neues Tool, mit dem Sie eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop selbst erstellen können.

Folgende Punkte berücksichtigen wir:

  • geeignet für Jimdo, Shopify, 1&1, Strato und sonstige Shopsysteme
  • Kundenkonto (ja/nein)
  • Kontaktformular (ja/nein)
  • Newsletter-Versand (ja/nein)
  • Produktbewertungen/Kommentare (ja/nein)
  • Cookie-Nutzung (ja/nein)
  • Retouren-Dienstleister (ja/nein)
  • Einbindung von Services wir BillBee, EasyBill, xt:Commerce etc.
  • Sharing-Links zu Facebook, Instagram, Pinterest etc.

Die Datenschutzerklärung ist vorgesehen für unternehmerische Online-Shops mit Sitz in Deutschland, die physische Waren zum Verkauf anbieten. Für andere Einsatzbereiche fragen Sie bitte zuvor an.

Unser AGB-Generator für Onlineshops sowie unsere AGB-Pakete für die Marktplätze Amazon Marketplace, Handmade by Amazon, Etsy und eBay enthalten ab sofort die neuen Datenschutzerklärungen, die alle Onlinehändler aufgrund der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jetzt benötigen.

Nutzen Sie unseren professionellen Rechtstexte-Service, unsere fundierte persönliche Beratung und unseren Update-Service für AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsinformationen!

 

 

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wirkt sich spürbar auf das Domainrecht aus. So erklärte die EU-Kommission in einer offiziellen Stellungnahme vom 28. 3. 2018, dass britische Domain-Inhaber mit der Kündigung ihrer .eu-Domains zu rechnen haben, sobald das Land nicht mehr zur EU gehöre. Denn die Berechtigung zur Registrierung oder Verlängerung einer .eu-Domain bestehe nur, wenn der Registrant einen Sitz in der Europäischen Union habe. Diese Voraussetzung entfalle mit dem Brexit.

Ähnliche Probleme könnten sich auch ergeben für britische Inhaber von Unionsmarken (Marken, die beim Europäischen Markenamt für den gesamten EU-Raum registriert sind).

Haben Sie Fragen zum Domain– oder Markenrecht? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

Eine Unternehmerin hat eine Petition beim Bundestag eingereicht, die sich gegen die ausufernde Abmahntätigkeit von sogenannten “Wettbewerbsvereinen” richtet. Ziel ist eine Änderung der Gesetzeslage, so dass künftig die finanziellen Anreize für die Abmahnung unwesentlicher Rechtsverletzungen eingeschränkt werden.

Wenn Sie die Petition unterstützen möchten, können Sie online mitzeichnen (Link zur Webseite des Bundestages). Für die Mitzeichnung haben Sie Zeit bis zum 24. 4. 2018.

Den Inhalt der Petition und ihre Begründung geben wir hier wieder:

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen. Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen...

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