Datenschutzrecht

Die Bedeutung des Datenschutzrechts hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, gerade auch seit Geltung der DSGVO in der gesamten EU. Dieser Trend wird sich in der Zukunft noch verstärken. Datenschutz spielt in der Praxis in vielen Feldern bereits eine wichtige rechtliche Rolle, auch dort, wo man es auf den ersten Blick vielleicht nicht vermutet – zum Beispiel

  • in Arbeitsverträgen (persönliche Daten des Arbeitnehmers, E-Mail-Nutzung durch Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, Ablage persönlicher Daten von Arbeitnehmern auf Rechnern oder Servern des Arbeitgebers, Bring-Your-Own-Device)
  • in sonstigen Dienstleistungsverträgen und in Werkverträgen (Selbständige, Freelancer: Speicherung von Daten der Vertragsparteien)
  • in der alltäglichen Kommunikation mit Kunden (z.B. Einsatz unverschlüsselter E-Mails, Speicherung von Telefonnummern im elektronischen Adressbuch)
  • beim Einsatz Cloud-basierter Backup-Lösungen (z.B. über iCloud, iTunes, Dropbox, Telekom-Cloud)
  • bei der Nutzung von Onlinediensten zur Auftragsdatenverarbeitung (Mailinglisten, Newsletter-Tools, Kalenderfunktionen, Abstimmungs-Tools wie Doodle, SaaS)
  • bei der Entwicklung von Apps für Smartphones (Verarbeitung von Eingaben des Nutzers, Zugriff auf Daten auf dem Smartphone)
  • bei der Werbung (Nutzung von Kundendaten für Newsletter, Nennung von Referenzen auf einer Webseite)
  • beim Einsatz von Zahlungsdienstleistern in Onlineshops (PayPal, Sofortüberweisung/Klarna, paydirekt, WireCard, Mangopay, Stripe etc.)
  • beim Einsatz diverser Tools in Onlineshops (z.B. zur Rechnungserstellung, Versandvorbereitung oder Bearbeitung von Retouren)
  • Speicherung von Daten im gemeinnützigen oder sonstigen nicht-kommerziellen Bereich (Mitgliederlisten von Vereinen, Förderungsempfänger von Stiftungen, Teilnehmer von Seminaren, Kontaktdaten von Alumni einer Universität)
  • elektronische Weiterleitung von Patientendaten an weiterbehandelnden Arzt (z.B. Übersendung von Röntgenbildern oder Labordaten per E-Mail)
  • bei der Unternehmensübernahme oder Unternehmensnachfolge (die Weitergabe von Kundendaten im Zuge eines Unternehmenskaufs kann verboten sein, was den Wert des Unternehmens erheblich mindert)

In allen diesen Bereichen sollten Sie sich der datenschutzrechtlichen Erfordernisse bewusst sein. Verstöße gegen das Datenschutzrecht können erhebliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. Daneben kann ein Verstoß gegen den Datenschutz inzwischen auch als Wettbewerbsverletzung behandelt werden. Das wiederum berechtigt Wettbewerber zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Abgesehen davon können bekannt werdende Nachlässigkeiten beim Schutz von Kundendaten zu erheblichem Vertrauensverlust bei Kunden und zu Einbußen in der Reputation eines Unternehmens führen.

Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Datenschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software und der Übernahme von Unternehmen.

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