Facebook vor Gericht: „Wir verstehen kein Deutsch“

  • Klage gegen Facebook auf Zugang zu gesperrtem Nutzerkonto eingereicht
  • Facebooks Reaktion: „Wir verstehen diese Sprache nicht“
  • Für Übersetzung hätte der Facebook-Nutzer 500 Euro zahlen müssen
  • Amtsgericht Berlin-Mitte: Facebook darf Klage in deutscher Sprache nicht zurückweisen

Berlin, 23. 1. 2017

Facebook versteht kein deutsch – behauptet das Unternehmen über sich selbst.

Auf die Zustellung unserer Klage auf Aufhebung einer Account-Sperre teilte Facebook dem Amtsgericht Berlin-Mitte am 8. 12. 2016 per Fax mit:

I refuse to accept the document … because it is not written in … a language which I understand.

Mit anderen Worten: Die für 28 Millionen deutsche Nutzer zuständige Niederlassung von Facebook in Dublin behauptet, keinen Veranwortlichen im Unternehmen zu haben, der deutsch versteht.

Facebook: „Wir verstehen diese Sprache nicht“

Die Behauptung von Facebook verwundert doch sehr. Denn wie kann es dann sein, dass Facebook die gesamte Benutzeroberfläche, seine Nutzungsbedingungen, seine Datenrichtlinie und seine Cookie-Richtlinie auf deutsch vorhält?

Zudem ist Facebook sehr stolz auf seine 100 Mitarbeiter, die in den beiden Standorten in Hamburg und Berlin arbeiten und von dort den Draht zur deutschen Politik halten, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht:

Nur wenige Schritte vom Regierungsviertel entfernt gelegen, spielt der neue Standort eine wichtige Rolle für den regelmäßigen Austausch mit Politik und Wirtschaft.

Dennoch soll es hier niemanden geben, der der deutschen Sprache mächtig wäre?

Nein. Facebook mangelt es nicht an kompetenten Mitarbeitern. Facebook mangelt es vielmehr an Fairness. Das weltgrößte „soziale“ Netzwerk versucht, sich Klagen seiner Nutzer mit fadenscheiniger Prozesstaktik zu entziehen. Denn der Kläger wäre hier gezwungen gewesen, 500 Euro für eine Übersetzung zu bezahlen – oder seine Klage zurückzunehmen.

Amtsgericht Berlin-Mitte: Facebook kann doch deutsch

Das hat auch das Gericht durchschaut. Mit Beschluss vom 23. 1. 2017 wies das Amtsgericht Mitte Facebook darauf hin, dass von mangelnden Sprachkenntnissen nicht ausgegangen werden könne.

Facebook kann also doch deutsch.

Das Verfahren wird fortgesetzt.