Das Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch das Designgesetz abgelöst worden. Der neue Name soll einer besseren Verständlichkeit dienen, da der bisherige Begriff „Geschmacksmuster“ häufig zu Missverständnissen geführt hatte und die meisten Menschen sich unter „Designschutz“ eher etwas vorstellen können. Inhaltlich wurden u.a. neue Regelungen für die Anfechtung eingetragener Designs getroffen. Das Verfahren für die Eintragung von Designs ist aber im wesentlichen unverändert.

Nähere Informationen hier: Drucksache des Deutschen Bundestags mit Erläuterungen zur Umstellung (PDF)