„Das Internet hat unseren Alltag revolutioniert, weil es viele alltägliche Vorgänge vereinfacht und beschleunigt – das gilt für die elektronische Post ebenso wie für das World Wide Web. Die digitale Welt birgt aber auch viele Missbrauchsmöglichkeiten“, warnt Bundesjustizministerin Zypries anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels am 20. 11. 2008 in Darmstadt. Dringend nötig sei ein besserer „Schutz der digitalen Persönlichkeit“, so Zypries. „Viele Menschen geben im Internet höchstpersönliche Informationen preis, sind sich aber nicht immer aller Konsequenzen bewusst. Wir müssen sie dafür sensibilisieren, dass das Netz praktisch nichts ‚vergisst‘ und Daten auch für Zwecke verwendet werden können, an die viele gar nicht denken.“, so die Bundesjustizministerin weiter.

Allein private Vorsicht reicht aber nicht aus, um die digitale Persönlichkeit wirksam zu schützen. Auch der Staat ist in der Pflicht, seinen Beitrag zu ihrem Schutz zu leisten. Die vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Grundrechte auf informelle Selbstbestimmung und auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme dienen nicht allein zur Abwehr staatlicher Eingriffe. Sie verpflichten den Staat gleichzeitig, die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Privatrechtsverkehr zu treffen.

„Neben den Verbesserungen bei Datenschutz, die wir im Moment intensiv diskutieren, müssen wir auch überlegen, wie die erforderliche Medienkompetenz vermittelt werden kann. Hier sind besonders Schulen gefordert – sie müssen Schülerinnen und Schülern, die vielfach bereits über technisches Wissen verfügen, beibringen, damit medienkritisch umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Tipps und Hinweise für eine sichere und kompetente Nutzung des Internets. Vor diesem Hintergrund können sie dann verantwortlicher entscheiden, von welchen Möglichkeiten sie Gebrauch machen wollen“, betonte Zypries.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz