Rechtsanwaltskammer Hamburg gegen Smartlaw

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer in Hamburg hatte beim Landgericht (LG) Köln beantragt, dem Portal „Smartlaw“ seine Tätigkeit zu untersagen. „Smartlaw“ bietet online die Erstellung verschiedener rechtlicher Dokumente an, darunter Verträge, AGB und sonstige Rechtstexte für Onlineshops.

Die Anwaltskammer begründete ihre Unterlassungsklage damit, dass „Smartlaw“ Rechtsdienstleistungen erbringe, dafür aber keine Zulassung habe. Die Erstellung rechtssicherer Dokumente sei eine anwaltliche Tätigkeit, für die der Anbieter eine Anwaltszulassung benötige, die „Smartlaw“ aber nicht habe.

LG Köln: Rechtstexte-Erstellung nur durch Anwalt erlaubt

Mit Urteil vom 8. 10. 2019 hat das LG Köln entschieden (Az. 33 O 35/19), dass ein Rechtstexte-Generator eine Rechtsdienstleistung darstellt, die von Unternehmen ohne Anwaltszulassung nicht angeboten werden darf.

„Smartlaw“ ist daher verboten worden, seine Leistungen in der bisherigen Form fortzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Smartlaw“ kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Schutz vor unseriösen Online-Anbietern nötig

Das Landgericht Köln will mit seinem Urteil vor allem Verbraucher und sonstige Rechtsuchende vor unseriösen Anbietern schützen. Dazu gehören solche, die die Erstellung von Rechtstexten anbieten, ohne selbst über die erforderliche juristische Qualifikation zu verfügen. Eine solche Qualifikation kann nur bei Anwaltskanzleien angenommen werden.

AGB-Service von onwalt.de ist zulässig

onwalt.de, der Dokumenten-Service unserer Kanzlei, ist von dem Urteil nicht betroffen. Unsere Kanzlei ist unter PR 1235 B in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen und von der Rechtsanwaltskammer Berlin für anwaltliche Leistungen zugelassen.

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer

Zu dem Rechtsstreit hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie hier nachlesen können