Eine Unternehmerin hat eine Petition beim Bundestag eingereicht, die sich gegen die ausufernde Abmahntätigkeit von sogenannten “Wettbewerbsvereinen” richtet. Ziel ist eine Änderung der Gesetzeslage, so dass künftig die finanziellen Anreize für die Abmahnung unwesentlicher Rechtsverletzungen eingeschränkt werden.

Wenn Sie die Petition unterstützen möchten, können Sie online mitzeichnen (Link zur Webseite des Bundestages). Für die Mitzeichnung haben Sie Zeit bis zum 24. 4. 2018.

Den Inhalt der Petition und ihre Begründung geben wir hier wieder:

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen. Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben.

Begründung

Als Kleinunternehmerin sehe ich mich wie viele andere Unternehmen durch den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen schikaniert und in meiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Abmahnungen sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen. Dieses Instrument wird jedoch in zunehmendem Maße von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten als Einkommensquelle missbraucht, um unter dem Deckmantel wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen Abmahngebühren und hohe Vertragsstrafen einzufordern.

Hierbei werden Unternehmen zu Hunderten wegen oft geringfügiger Formfehler auf ihren Websites oder in ihren Online-Shops abgemahnt. Insbesondere Kleinunternehmer und Existenzgründer können die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Rechtsstreit häufig nicht aufbringen und sehen sich daher dazu genötigt, sich dem Abmahner zu unterwerfen (Zahlung der Abmahngebühren, Unterzeichnung einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung). Diese verpflichtet den Abgemahnten im Wiederholungsfall zur Zahlung hoher Vertragsstrafen (im vier- bis fünfstelligen Bereich).

Aufgrund der Vielzahl der einzuhaltenden Formvorschriften und Informationspflichten, sowie weit gefasster Unterlassungserklärungen, ist die Wiederholungsgefahr auch bei ernsthaftem Bemühen um Rechtskonformität groß. Auf der Seite der Abmahner ist dies ein Millionengeschäft, für die abgemahnten Unternehmen kann dies den Ruin bedeuten. Jedes zweite Unternehmen fühlt sich nach einer aktuellen Befragung von Trusted Shops durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. Viele beenden deshalb – dies ist auch die Erfahrung der IHKs – das Gewerbe. Hier werden aus Gewinninteresse Existenzen und Lebensträume vernichtet und es entsteht ein erheblicher gesamtwirtschaftlicher Schaden.

Die bisherigen Reformen konnten die Schlupflöcher für Abmahnmissbrauch nicht beseitigen. Unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es auch für Gerichte schwierig, dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern DIHK hat mit anderen Wirtschaftsverbänden die Situation in einem Positionspapier dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Reform erarbeitet. Diese beziehen sich auf

  • eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),
  • verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,
  • verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.

Abmahnmissbrauch widerspricht den ethischen Grundlagen einer gerechten Wirtschaftsordnung und der Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes, eine Gesetzesreform ist dringend erforderlich.