Reverse-Charge-Verfahren für unsere Mandanten außerhalb Deutschlands

Wenn Sie uns als Unternehmen mandatieren, das seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, so können wir Ihnen anbieten, unsere Honorarrechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer zu stellen.

Anstelle der deutschen Umsatzsteuer schulden Sie dann ggf. die nach Ihren lokalen Regelungen fällige Steuer gegenüber den Finanzbehörden Ihres Sitzlandes (Reverse-Charge-Verfahren). Für die Versteuerung tragen Sie die Verantwortung.

Soweit wir auf die Erhebung der deutschen Umsatzsteuer verzichten, müssen wir dies gegenüber dem deutschen Fiskus mitteilen, und zwar mittels elektronischer Datenübertragung unter Angabe unserer Rechnungsdaten und Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In diesem Fall müssen wir also Ihre Identität offenlegen. Eine solche Offenlegung setzt voraus, dass Sie uns insoweit von unserer anwaltlichen Schweigepflicht entbinden.

Wenn Sie damit einverstanden sind, übermitteln Sie uns bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Ihre unterzeichnete Schweigepflicht-Entbindung zu Umsatzsteuerzwecken.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, stellen wir Ihnen unsere Honorarrechnungen mit deutscher Umsatzsteuer.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.