Zum 8. 5. 2012 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (EU-TextilKennzVO) in Kraft. Die Regelungen des bis dahin gültigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) werden durch die EU-Verordnung abgelöst. Die wesentlichen Änderungen:

  • Bisher mussten Produkte aus Filz nicht gekennzeichnet werden. Die neue Verordnung enthält diese Ausnahme nicht mehr, so dass auch Filzprodukte eine Textilkennzeichnung benötigen.
  • Dafür entfällt die Kennzeichnungspflicht für „Handysocken“ und vergleichbare Taschen für Mobiltelefone und Medienabspielgeräte. Befreit sind jedoch nur Taschen und Hüllen bis zu einer Oberfläche von 160 Quadratzentimetern; größere Produkte brauchen nach wie vor eine Kennzeichnung.
  • Die bisher mögliche Pauschalisierung von Angaben für Fasern, die zusammen nicht mehr als 15% des Textilgewichts ausmachen, entfällt. Ab 8. 5. 2012 müssen – bis auf sehr wenige Ausnahmen – alle Fasern mit ihrem jeweiligen Gewichtsanteil aufgeführt werden.

Bitte beachten Sie als Online-Händler, dass die Textiletiketten die amtlichen Faserbezeichnungen enthalten müssen, und zwar jeweils in der Amtssprache des Ziellandes, in das Sie liefern. Wenn Sie also Ihre Produkte auch französischen, englischen oder spanischen Kunden anbieten wollen, müssen Sie die Angaben im Etikett in die jeweiligen Sprachen übersetzen.

Nähere Informationen: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 vom 27. 9. 2011