Zum 8. 5. 2012 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (EU-TextilKennzVO) in Kraft. Die Regelungen des bis dahin gültigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) werden durch die EU-Verordnung abgelöst. Die wesentlichen Änderungen:
- Bisher mussten Produkte aus Filz nicht gekennzeichnet werden. Die neue Verordnung enthält diese Ausnahme nicht mehr, so dass auch Filzprodukte eine Textilkennzeichnung benötigen.
- Dafür entfällt die Kennzeichnungspflicht für „Handysocken“ und vergleichbare Taschen für Mobiltelefone und Medienabspielgeräte. Befreit sind jedoch nur Taschen und Hüllen bis zu einer Oberfläche von 160 Quadratzentimetern; größere Produkte brauchen nach wie vor eine Kennzeichnung.
- Die bisher mögliche Pauschalisierung von Angaben für Fasern, die zusammen nicht mehr als 15% des Textilgewichts ausmachen, entfällt. Ab 8. 5. 2012 müssen – bis auf sehr wenige Ausnahmen – alle Fasern mit ihrem jeweiligen Gewichtsanteil aufgeführt...